Liechtenstein
ZAHLEN UND FAKTEN
Staatswappen
Das Staatswappen ist identisch mit dem Wappen des Fürstenhauses. Es wurde 1957 als Staatswappen eingeführt. Die heutige Form ist in einem Gesetz von 1982 festgelegt. Das grosse Wappen zeigt sechs Motive zu Geschichte und Herkunft des Fürstenhauses. Das kleine Staatswappen ist das rot-gold geteilte Stammwappen des Fürstenhauses (unterhalb des Fürstenhuts). Das kleine Wappen sieht man unter anderem auf den Ortsschildern der Gemeinden und auf den Autokennzeichen.
Das Staatswappen ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit einem Herzschild. Die einzelnen Wappen, die im grossen Staatswappen vereint sind, verweisen auf die Geschichte des Fürstenhauses:
- Das von Gold und Rot geteilte Stammwappen des Fürstenhauses bildet das Herzschild.
- Das schlesische Wappen zeigt in Gold einen mit einem kreuzbesetzten silbernen Kleeblattmond belegten, gekrönten, gold-bewehrten schwarzen Adler.
- Das Wappen der Kuenringe ist von Gold und Schwarz achtmal gestreift und mit einem grünen Rautenkranz belegt.
- Das Wappen des Herzogtums Troppau ist von Rot und Silber gespalten.
- Das Wappen von Ostfriesland beziehungsweise Rietberg zeigt einen gekrönten, gold-bewehrten schwarzen
- Jungfrauenadler mit silbernem Kopf.
- Das Wappen des Herzogtums Jägerndorf in der blauen Spitze des Schildes zeigt ein goldenes Jagdhorn an einer
gleichfarbigen Schnur. - Den Schild umgibt ein mit dem Fürstenhut gekrönter Fürstenmantel (Wappenmantel) von Purpur und innen
mit Hermelin gefüttert.
Landesflagge
Das bekannteste Staatssymbol ist die Landesflagge mit den Farben Blau-Rot, welche in zwei horizontale Streifen liegen. Diese haben eine identische Grösse, oben blau und unten rot. Im blauen Streifen ist ein goldener, kronenähnlicher Fürstenhut zu sehen. Herkunft und Bedeutung der Flagge sind nicht ganz geklärt. Möglicherweise ist sie der Dienstkleidung am Fürstenhof im 18. Jahrhundert nachempfunden. Der Fürstenhut wurde 1937 der Flagge beigegeben, um Verwechslungen mit der Flagge Haitis zu vermeiden.
Staatsform, Verfassung
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt
(Art. 2 der Verfassung von 1921).
Staatsoberhaupt
Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf von Rietberg. Am 13. November 1989, nach dem Ableben seines Vaters Fürst Franz Josef II., übernahm Erbprinz Hans-Adam als Fürst Hans-Adam II.
die Regentschaft.
Am 15. August 2004 setzt S.D. Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn, S.D. Erbprinz Alois, als seinen Stellvertreter ein und betraut ihn mit der Ausübung aller ihm gemäss Verfassung zustehenden Hoheitsrechte.
Parlament
Der Liechtensteinische Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Er übt seine Rechte in den Sitzungen des Gesamtlandtags aus. Der Liechtensteinische Landtag ist im internationalen Vergleich ein kleines Parlament.
Regierung
Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem Regierungschef und vier
Regierungsräten. Der Regierungschef sowie die Regierungsräte werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des
liechtensteinischen Parlaments ernannt.
Gerichte
Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch
das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz.
Hauptstadt
Vaduz
Einwohner
39’039 (Stand 31. Dezember 2021)
Sprache
Amtssprache ist Deutsch, Umgangssprache ein alemannischer Dialekt.
Währung
Die Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF).
Religion
80.4 % der Bevölkerung sind römisch-katholisch und 7.1 % protestantisch; 12.5 % gehören einer anderen Religion an.
Staatsfeiertag
15. August (Maria Himmelfahrt)
Fläche
160.5 km²
Geographische Angaben
Höchster Berg: Grauspitz 2‘599 m ü.M.
Tiefster Punkt
Ruggeller Riet 430 m ü.M.
Grösste Ausdehnung
Länge 24.6 km, Breite 12.4 km
Lage
zwischen 47° 16‘ 14“/47° 02‘ 54“ nördlicher Breite und 9° 28‘ 18“/9° 38‘ 08“östlicher Länge
Nachbarstaaten
Schweiz und Österreich
LANDESGRENZEN
Insgesamt 76 km, davon 41.1 km mit der Schweiz (Kanton St. Gallen 27 km, Kanton Graubünden 14 km) und 34.9 km mit Österreich (Land Vorarlberg)
Quelle: www.liechtenstein.li